Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der FITNESS Inform Studios in Oberstdorf, Immenstadt und Oberstaufen.
1. Vertragsschluss
1.1. Geltung der AGB
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Willenserklärungen, Verträge und rechtsgeschäftsähnlichen Handlungen von dem Inform Unternehmen mit ihren Mitgliedern. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Mitglieds finden keine Anwendung.
1.2. Vertragsabschluss im Club
Eine Mitgliedschaft und der damit verbundene Vertrag kommen im Studio durch die Unterschrift des Mitgliedes zustande. Ein Widerruf durch das Mitglied ist hierdurch nicht möglich.
1.3. Online-Vertragsabschluss
Eine Mitgliedschaft und der damit verbundene Vertrag kommt durch die Bestätigung der AGBs, der Datenschutzbestimmung und der Widerrufsbelehrung zustande. Du kannst deine Online-Mitgliedschaft innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen in Textform (per Mail) widerrufen.
1.4. Mitgliedskarte/Band
Das Mitglied erhält bei Vertragsabschluss bzw. beim ersten Besuch eine MemberCard (Mitgliedskarte oder Band), die ihm den Zutritt zu den Studios ermöglicht. Die Kartenübergabe begründet im Falle des Widerrufs des Vertrages keinen Anspruch auf Nutzung der Studios. Die MemberCard ist im Starterpaket enthalten. Im Falle eines schuldhaften Verlustes oder Beschädigung der MemberCard wird für die Ausstellung einer neuen MemberCard eine Gebühr von 10,00 € fällig.
1.5. Sonstiges
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Sind oder wurden Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.
2. Nutzung der Studios / Vertragslaufzeit / Kündigung / Stilllegung
2.1. Hausordnung
Jedes Mitglied unterliegt der Hausordnung und der jeweils aktuellen Fassung, welche im jeweiligen Inform Studio aushängt. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte sowie des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Das Personal ist befugt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, im Einzelfall Weisungen zu erteilen. Das Mitglied hat den Weisungen Folge zu leisten.
2.2. Besonderheiten bei Jugendlichen / Begleitpersonen / Verzehr
Bei Personen vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Die Einwilligung muss persönlich vor Ort im Studio erfolgen und wird durch eine Genehmigung des Mitglieds ersetzt, sobald das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet. Die Nutzung des Studios von Mitgliedern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist nur im Beisein eines Erziehungsberechtigten gestattet. Das Mitbringen von Begleitpersonen ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Genehmigung gestattet. Gewährt ein Mitglied einem Unberechtigten (ohne Genehmigung) Zutritt ins Studio, so wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 250,00 € fällig. Zudem erhält der Unberechtigte eine Anzeige wegen „Erschleichen von Leistungen“ und ebenso eine Forderung in Höhe von 250,00 €. Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.
2.3. Mindestvertragslaufzeit / Verlängerung / Kündigung
Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Mindestvertragslaufzeit von 24, 12, oder 1 Monat. Nach Ablauf dieser Mindestvertragslaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann danach mit einer Frist von 1 Monat jederzeit zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen (E-Mail oder Brief) und ist gültig, sobald eine Kündigungsbestätigung erteilt wurde. Sofern der Vertrag online abgeschlossen wurde, kann dieser auch online gekündigt werden. Kündigungen in mündlicher Form sind ausdrücklich ausgeschlossen.
2.4. Außerordentliche Kündigung
Das gesetzliche Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für das Studio liegt insbesondere ein außerordentlicher Kündigungsgrund vor, wenn das Mitglied bei der Anmeldung und/oder späterer Änderung seiner Daten vorsätzlich Falschangaben macht oder gegen diese AGB bzw. die Hausordnung wiederholt verstoßen hat, sofern das Studio vor der außerordentlichen Kündigung erfolglos die Einhaltung der betroffenen Vertragspflicht des Mitglieds angemahnt hat (Abmahnung). Das Studio ist ferner zur außerordentlichen Kündigung der Mitgliedschaft berechtigt, wenn das Mitglied mit der Zahlung eines Betrages in Verzug ist, der die Höhe von acht Wochenbeiträgen erreicht hat. Kündigt das Studio außerordentlich aus wichtigem Grund, kann das Studio den für die restliche Vertragsdauer anfallenden Mitgliedsbeitrag mit sofortiger Fälligkeit geltend machen, es sei denn, das Mitglied hat den Grund der außerordentlichen Kündigung durch das Studio nicht zu vertreten. Für das Mitglied kann insbesondere ein wichtiger Grund gegeben sein, wenn eine Erkrankung eintritt, aufgrund derer die fortgesetzte Nutzung der Angebote des Studios unmöglich ist oder aus medizinischer Sicht schädlich wäre. Die Erkrankung ist durch ärztliches Attest nachzuweisen. Sofern die Nutzung einzelner, nicht gänzlich unwesentlicher Teile (bspw. Kursangebote oder einzelne Gerätegruppen) möglich bleibt, ist eine außerordentliche Kündigung jedoch unzulässig. Ein Wechsel des Wohnortes des Mitglieds begründet kein außerordentliches Kündigungsrecht.
2.5. Stilllegung
Der Mitgliedsvertrag kann für einen im Voraus zu bestimmendem Zeitraum in gegenseitigem Einvernehmen ausgesetzt werden. Aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten Vertragslaufzeit unberücksichtigt, d. h. die Laufzeit des Vertragsverhältnisses verlängert sich um den Aussetzungszeitraum. Dies gilt auch bei einer behördlichen Schließung des Studios (z.B. Corona Lockdown). Ein außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
3. Fälligkeit der Beiträge / Pauschalen / Preisanpassungsrecht / SEPA-Mandat
3.1. Fälligkeit der Beiträge / Zahlungsverzug
Die Gebühr für den Mitgliedsausweis / Transponder, das Starterpaket und die Verwaltungspauschalen werden zum Vertragsstart fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Die wöchigen Beiträge werden alle 14/28 Tage fällig, soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist. Alle Beiträge sowie Einmalzahlungen werden ausschließlich per Lastschrift abgebucht. Sollte die Einzugsermächtigung vom Mitglied im Nachhinein entzogen werden, fallen alle noch offenen Forderungen bis zum Ende der Mitgliedschaft sofort im Voraus zum Anfang des nächsten Monats an. Für Rückbuchungen berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 € zzgl. Stornokosten des jeweiligen Bankinstituts. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, so werden die gesamten Nutzungsentgelte bis zum nächstmöglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.
3.2. Starterpaket / Pauschalen
Das Starterpaket gilt als Pflichtpauschale für eine fachgerechte Einweisung in die Nutzung der Trainingsgeräte. Die Trainings- und Service Pauschale (TSP) ist eine Pauschale, die einen Mehrwert und erweiterte Trainingsangebote und Serviceleistungen beinhaltet. Durch die TSP bekommt das Mitglied die Möglichkeit, seine Trainingsziele schneller und nachhaltiger zu erreichen, wie z.b. über den kostenfreien Zugang zu unseren digitalen Angeboten von Trainingsplänen der egym member App. Das Mitglied hat weiterhin das Anrecht auf die Erstellung von individuellen Trainingsplänen, sowie die Messung einer Impedanz-Analyse zur detaillierten Bestimmung der Körperzusammensetzung inklusive Körperfettanteil, Wasserverteilung und viszeralem Fett, alle 6 Monate durch Personal vor Ort. Außerdem erhält das Mitglied kostenfreien Zugang zu allen Partnerstudios und bekommt eine Mineral-Getränkeflat an der Schankanlage im Studio (falls am Standort vorhanden). Die TSP ist eine Pflichtpauschale, die vertraglich vereinbart ist und nicht abgewählt werden kann. Diese Pauschale in Höhe von 29,90 € wird erstmals 6 Monate nach Vertragsbeginn fällig, danach jeweils nach 6 weiteren Vertragsmonaten.
3.3. Preisanpassungsrecht
Das Studio ist berechtigt, die Mitgliedsbeiträge, um bis zu 5% jährlich zu erhöhen, wenn veränderte Markbedingungen, die das Studio nicht unmittelbar beeinflussen und verändern kann (z.b. Erhöhung der Mehrwertsteuer, erhöhte Strompreise, Gesetzesvorgaben) eintreten, oder das Mitglied objektiv einen wesentlichen Mehrwert (z.b. Anschaffung neuer Geräte) erhält.
3.4. SEPA-Lastschriftverfahren
Das SEPA-Lastschriftverfahren ist obligatorisch. Das Studio ist berechtigt, seine Forderungen aus diesem Mitgliedsvertrag an den externen Dienstleister, Finion Capital GmbH, Raboisen 5, 20095 Hamburg, abzutreten und den Forderungseinzug auf den betreffenden Dienstleister zu übertragen. Das Mitglied ist mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Geburts-datum, Beginn, Laufzeit, Beitragszahlungszyklus und Kündigungsstatus des Mitgliedsvertrages, Forderungshöhe, IBAN, BIC, Kontoinhaber zum Bankkonto, von dem der Lastschrifteinzug durchgeführt wird) zum Zwecke des Einzugs der sich aus dem Mitgliedsvertrag gegen sich ergebenden Forderungen einverstanden und erteilt insoweit ein gültiges SEPA-Lastschriftmandat, in dem Finion Capital GmbH ermächtig ist, Zahlungen von dem Konto des Mitglieds mittels Lastschrift einzuziehen. Das Mitglied weist das Kreditinstitut an, die von Finion Capital auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Das Mitglied verpflichte sich, dafür Sorge zu tragen, dass das Bankkonto die erforderliche Deckung für die Belastung der fälligen Gebühren und Beiträge aufweist.
4. Sicherheit im Studio / Videoüberwachung / Gesundheit
4.1. Sicherheit
Nach Vertragsabschluss und vor der ersten Nutzung des Studios, muss zwingend eine Einweisung in die Funktionsweise der Geräte erfolgen. Ohne vorherige Einweisung dürfen die Geräte nicht benutzt werden.
4.2. Videoüberwachung
Es ist nicht zu jeder Zeit ein Mitarbeiter des Studios persönlich vor Ort. Um die Sicherheit dennoch zu gewährleisten, überwacht das Studio, unter Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes und unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Mitglieder, Teilflächen des Studios mit Videokameras. Die Aufnahmen werden gesichert, soweit und solange dies im Einzelfall erforderlich und rechtlich zulässig ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Die Umkleiden werden zum Schutz der Privatsphäre jedoch nicht mit Kameras überwacht.
4.3. Gesundheit
Im Falle körperlicher Beschwerden, gesundheitlicher Beeinträchtigungen, Vorerkrankungen und aktuellen Krankheiten hat das Mitglied sich in einer persönlichen Beratung durch einen Arzt darüber aufklären zu lassen, ob sein körperlicher und gesundheitlicher Zustand dem Fitnesstraining entgegensteht. Es wird empfohlen, bei Erkältung und allgemeinen Unwohlsein kein Training zu absolvieren, auch wenn der Trainingsplan dies vorsieht.
5. Pflichten des Mitgliedes / Mitgliedsdaten / Schadensersatzanspruch
5.1. Mitgliedsausweis
Das Mitglied verpflichtet sich, den Mitgliedsausweis nur höchstpersönlich zu verwenden und diesen Dritten nicht zu überlassen. Das Mitglied haftet gegenüber dem Studio für Schäden aufgrund Missbrauchs des Mitgliedsausweises, soweit das Mitglied den Missbrauch vorsätzlich oder fahrlässig ermöglicht hat. Der Verlust des Mitgliedsausweises ist dem Studio sofort zu melden
5.2. Mitgliedsdaten
Die Mitgliedschaft im Studio ist persönlich und darf nicht übertragen werden. Damit das Studio sicherstellen kann, dass der Mitgliedsausweis / Transponder nur vom Mitglied persönlich genutzt wird, stellt das Mitglied seine persönlichen Daten einschließlich seines Fotos zur Verfügung. Das Studio behält sich vor, bei nicht Abgabe eines Fotos, die Identität des Mitglieds vor dessen Zutritt in das Studio durch einen Lichtbildausweis zu überprüfen.
5.3. Angabe einer E-Mail-Adresse
Das Mitglied ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss, dem Studio eine aktuelle E-Mail-Adresse zur Verfügung zu stellen. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass bedeutsame rechtliche Erklärungen (z.B. Mahnungen, sonstiges) entweder schriftlich per Post, an die von ihm zuletzt gemeldete Postanschrift oder elektronisch per E-Mail, an die von ihm zuletzt gemeldete E-Mail-Adresse zugestellt werden können.
5.4. Schadensersatzanspruch
Für jeden Fall eines Verstoßes hiergegen verpflichtet sich das Mitglied zur Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzanspruches in Höhe von 250,00 €. Die Geltendmachung eines über diesen Betrag hinausgehenden Schadens bleibt dem Studio vorbehalten. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
6. Datenschutz / Datenspeicherung
6.1. Datenschutzbestimmung
Mit der Unterschrift der Mitgliedschaft bestätigt das Mitglied die vorgelegten, ausgelegten und auf der Homepage ersichtlichen Datenschutzbestimmungen. Beim Abschluss einer Online-Mitgliedschaft bestätigt das Mitglied, dass über das Bestätigen des Buttons.
6.2. Datenspeicherung
Das Studio ist videoüberwacht, erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister im Rahmen der Zweckbestimmung dieses Vertragsverhältnisses und, soweit erforderlich, zur Aufklärung von Straftaten. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds erfasst. Das Studio speichert diese Daten bis zu einer Dauer von 7 Tagen. In anonymisierter Form werden die erfassten Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen im Studio verwendet.
7. Schlussbestimmung
Das Unternehmen ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit aus Ausnahme der Hauptleistungspflichten zu ändern. Das Mitglied wird bei Änderungen in Kenntnis gesetzt.
Stand: März 2022
Diese AGBs gelten für alle unter www.inform-allgaeu.de aufgeführten FITNESS Inform Studios
Beethovenstr. 2 (Verwaltung)

